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Umweltzone München: Kein Fahrverbot für Oldtimer

- alle Angaben entstammen externen Quellen und sind ohne Gewähr -


AKTUELL

Verschärfungen der Umweltzonen 2010

In etlichen deutschen Städten wird die Regelung in den Umweltzonen heuer ausgebaut.

In München und Augsburg wird ab dem 01.10.10 nur noch das Fahren mit grüner oder gelber Plakette erlaubt sein. In Berlin und Hannover dürfen ab dem 01.01.10 sogar nur noch Fahrzeuge mit grüner Plakette in die Umweltzone einfahren. Neue Umweltzonen (rot/gelb/grün) kommen zum Januar 2010 in Bonn, Freiburg, Heidelberg, Osnabrück und Pfinztal hinzu. Nürnberg und Regensburg sollen im Herbst 2010 folgen. 

Quelle: Claus Christoph Eicher, Roland B. Koch in ADAC Motorwelt 1/2010, S. 49/50. 

Parken in der Umweltzone nicht strafbar

Parken in der Umweltzone ohne Plakette kann nicht automatisch mit einem Bußgeld geahndet werden, da nicht erwiesen ist, daß sich das Fahrzeug aus eigener Kraft dorthin bewegt hat. Maßgeblich für ein Bußgeld ist das Fahren und damit die Emission für die Umwelt schädlicher Stoffe. Amtsgericht Bremen, AZ OWi 348/09.

Quelle: o.V. in Oldtimer Markt 01/2010, S. 8


Seit 1. Januar 2008 existieren in Berlin, Hannover und Köln die ersten drei Umweltzonen. Am ersten März folgten die Baden-Württembergischen Städte Ilsfeld, Leonberg, Ludwigsburg, Mannheim, Reutlingen, Schwäbisch Gmünd, Stuttgart und Tübingen. Danach folgten Augsburg und Ulm/Neu-Ulm. Seit 01.10.2008 ist auch München innerhalb des kompletten Mittleren Rings durch eine Umweltzone abgegrenzt. 

Das Fahrverbot betrifft alle Kraftfahrzeuge ohne Plakette. Oldtimer dürfen allerorts generell in Umweltzonen fahren, sofern sie ein "H"- oder "07"-Kennzeichen führen. Ferner sind Motorräder, Dreiräder, Einsatzfahrzeuge von Polizei und Militär, Krankenwagen, Behindertenfahrzeuge, Arbeitsmaschinen und Müllwagen von Fahrverboten ausgenommen. Für ausländische Fahrzeuge wird im Moment noch nach einer praktikablen Lösung gesucht. 

Für das Fahren in Umweltzonen ohne Erlaubnis werden zur Strafe bundesweit 40 Euro sowie ein Punkt in Flensburg erhoben.

Quelle: ADACmotorwelt 1/2008


Frühere Beiträge

Oktober 2007

"Besitzer historischer Fahrzeuge können aufatmen: Ihre Autos dürfen in künftige Umweltzonen fahren. Dafür hat der Bundesrat auf Initiative Hessens gesorgt. Er verpflichtete die Bundesregierung, eine bundesweit einheitliche Ausnahmeregelung für Oldtimer mit 'H'-Kennzeichen in die Plakettenverordnung aufzunehmen. ..." (Quelle: ADACmotorwelt 10/2007, S. 90)

Bleibt für uns aber noch die Ummeldung unserer 500er auf "H"-Kennzeichen, was bezüglich Aufwand und Kosten kalkulierbar ist. Anwohner und Gewerbetreibende können sich dagegen nach wie vor nicht über Ausnahmeregelungen freuen.

 


April 2007

Die Initiative "Kultur Mobil München" organisierte aus Protest gegen das Fahrverbot für Oldtimer am 15.04.2007, 13 Uhr 30 einen großangelegten Autocorso historischer Fahrzeuge, der von der Parkharfe Olympiagelände über die Leopoldstraße zum Odeonsplatz führen wird, mit anschließender Kundgebung. Ziel war es, die Menschen für das Kulturgut Oldtimer zu gewinnen und die relativ geringe Mehrbelastung für Anwohner und Umwelt aufzuzeigen. Unsere IG nahm mit so vielen Fahrzeugen wie möglich daran teil (Fotos).

Veranstalter: www.kultur-mobil-muenchen.de

Weitere Berichte/Bilder:

http://www.merkur-online.de/regionen/mstadt/art2824,784748.html 

http://www.orthofactum.de/Korso.htm

Bezüglich der Umweltzone bleibt nach wie vor abzuwarten, wie sich das Gesetz
letztendlich gestalten wird. Derzeit sind weder für Oldtimer noch für Anwohner Ausnahmen zur Feinstaubregelung vorgesehen. Der Erlaß von Ausnahmeregelungen ist jedoch Hoheit der Landesumweltministerien, und wird sich dadurch in jedem Land und von Stadt zu Stadt unterschiedlich gestalten. Für München ist in Planung, das gesamte Gebiet innerhalb des Mittleren Rings zur Umweltzone zu deklarieren.

Obwohl das Gesetz bereits seit dem 1. März 2007 in Kraft ist, wird es in München voraussichtlich nicht vor Ende dieses Jahres (01.10. ist aktuell im Gespräch) oder ggf. im nächsten Jahr zu einer Plakettenpflicht kommen. Weitere aktuelle Infos finden sich unter
www.adac.de/umwelt.

Sicher ist, daß derzeit um das Gesetz immer noch stark diskutiert wird. So waren bis vor kurzem auch Fahrzeuge mit der ersten Generation des 3-Wege-Katalysators betroffen, die nicht die Euro-1-Norm besaßen, obwohl sie