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News & Presse
Auf dieser Seite finden Sie Neuigkeiten rund um das Thema Fiat (500) und Old- & Youngtimer Wechselkennzeichen Ein Wechselkennzeichen für deutsche Kraftfahrzeuge könnte nach Angaben des Bundesverkehrsministeriums bereits 2011 kommen. Erstmals schreibt der ADAC hierbei auch von der "denkbaren" Option, den besteuerten Erstwagen auch mit einem Oldtimer kombinieren zu können. Quelle: o.V. in ADAC Motorwelt 6/2010 Umweltzone Die Fahrerlaubnis für Oldtimer mit H-Kennzeichen wird auch bei den folgenden Verschärfungen der Umweltzone unangetastet bleiben. Nach wie vor gibt es allerdings keine Alternative zum H-Schild. Eine spezielle "H-Plakette", welche die Unannehmlichkeiten der Ummeldung, erhöhter Steuer (im Falle z.B. des Fiat 500) sowie den Verlust historischer Kennzeichen umgeht, ist zwar in Diskussion, aber noch nicht spruchreif. Quelle: o.V. in Oldtimer Markt 3/2010, S. 7 Wechselkennzeichen Derzeit prüft das Verkehrsministerium die Einführung von den aus Österreich und der Schweiz bekannten Wechselkennzeichen. Besteuert wird dabei nur eines der zugelassen Fahrzeuge, nämlich jenes mit der teuersten Steuer. Daß diese Regelung einen Vorteil für Oldtimerbesitzer bringen könnte, ist unwahrscheinlich. In der Diskussion stehen für diese Regelung im Moment nur Zweitwagen welche modernste Umweltstandards erfüllen, abgesehen von den eigenen Vorteilen eines H-Kennzeichens für einen Oldtimer, z.B. zum Befahren von Umweltzonen. Ziel ist hier wie bei der Abwrackprämie die staatliche Unterstützung des Neuwagenverkaufs. Quelle: http://de.news.yahoo.com/2/20100202/tbs-bundesregierung-prueft-wechselkennze-f41e315.html (o.V.) Fiat 500-Treffen Neue Fiat 500-Treffen finden Sie in unserem Terminator! Umweltzone Das Verfassungsgericht hat am 09.12.2009 die Umweltzone Berlin für rechtens erklärt und entsprechende Klagen zurückgewiesen. Fiat 500-Treffen 2010 Wie auch in unserem Terminator weisen wir hier auf folgende Fiat 500-Treffen hin: 10. Internationales Fiat 500-Treffen am Harz in Sebexen vom 13. bis 16.05.2010, Info: Hessentreffen Fiat 500 and Friends in Bad Nauheim Hotel Dolce am 07.08.2010, Info: www.fiat500freundemaintaunus.de Verschärfungen der Umweltzonen 2010 In etlichen deutschen Städten wird die Regelung in den Umweltzonen heuer ausgebaut. In München und Augsburg wird ab dem 01.10.10 nur noch das Fahren mit grüner oder gelber Plakette erlaubt sein. Diese Regelung gilt bereits ab dem 01.01.10 in Bremen, Frankfurt am Main, Köln und Münster sowie ab dem 01.07.10 in Stuttgart. In Berlin und Hannover dürfen ab dem 01.01.10 sogar nur noch Fahrzeuge mit grüner Plakette in die Umweltzone einfahren. Neue Umweltzonen (rot/gelb/grün) kommen zum Januar 2010 in Bonn, Freiburg, Heidelberg, Osnabrück und Pfinztal hinzu. Nürnberg und Regensburg folgen im Herbst 2010. Quelle: Claus Christoph Eicher, Roland B. Koch in ADAC Motorwelt 1/2010, S. 49/50. Oldtimer mehr Wertentwicklung als DAX Der Verband der Automobilindustrie (VDA) präsentierte kürzlich den Deutschen Oldtimer-Index, nachdem die Wertentwicklung ausgewählter Nachkriegs-Fahrzeuge pro Jahr 5,7 % beträgt - deutlich über der Entwicklung des DAX. Derzeit gibt es in Deutschland mehr als 700.000 Oldtimer-Fahrzeuge. Quellen: o.V. in Oldtimer Markt 1/2010, S. 7 und o.V. in ADAC Motorwelt 1/2010 Parken in der Umweltzone nicht strafbar Parken in der Umweltzone ohne Plakette kann nicht automatisch mit einem Bußgeld geahndet werden, da nicht erwiesen ist, daß sich das Fahrzeug aus eigener Kraft dorthin bewegt hat. Maßgeblich für ein Bußgeld ist das Fahren und damit die Emission für die Umwelt schädlicher Stoffe. Amtsgericht Bremen, AZ OWi 348/09. Quelle: o.V. in Oldtimer Markt 01/2010, S. 8 Wegfall der AU-Plakette Ab 01.01.2010 werden bei der Abgasuntersuchung keine Plaketten mehr auf die vorderen Nummernschilder geklebt. Die AU wird dann zum integralen Bestandteil der Hauptuntersuchung (HU), deren Aufkleber unverändert am hinteren Kennzeichen angebracht wird. Die bisherigen AU-Plaketten bleiben bis zu deren Ablauf auf den vorderen Schildern und werden anschließend mit einer weißen Folie überklebt. Oldtimer, die vor dem 01.07.1969 erstmals zugelassen wurden, bleiben nach wie vor von der AU befreit. Quelle: o.V. in Oldtimer Markt 12/2009, S. 7 |